AGB für Veranstaltungen im Gläsernen Labor
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Schülerkurse des Gläsernen Labors
1. Anmeldung
Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt über das auf der Webseite bereitgestellte Anmeldeformular und wird bei Erreichen der Stornofrist 45 Tage vor Kursbeginn verbindlich. Beschränkungen bezüglich des Alters und der Teilnehmerzahl werden vom Gläsernen Labor vorgegeben und sind einzuhalten.
Bis 45 Tage vor Kurstermin kann der gebuchte Kurs selbständig über das eigene Benutzerprofil storniert werden.
Fünf Wochen vor Kurstermin erhält der angemeldete Lehrer eine Erinnerungsmail und hat dann sieben Tage Zeit, den Kurs über das Benutzerprofil zu bestätigen.
2. Stornierungsmodalitäten
Bei Stornierungen durch den Teilnehmer gelten folgende Regelungen:
- bis 15 Tage vor dem Termin ist eine Stornierung kostenfrei
- zwischen dem 14. und 8. Tag vor Kursbeginn fallen 65,00 € (inkl. MwSt) Stonierungsgebühr an
- ab dem 7. Tag vor Kursbeginn ist die Mindestgebühr von 130,00 €/140,00 € (inkl. MwSt) fällig
Muss der Kurs von Seiten des Gläsernen Labors storniert werden, fallen keine Gebühren an.
3. Teilnehmergebühren
Die Teilnahme an unseren Laborkursen ist kostenpflichtig. Die folgende Preisliste gilt ab 1.1.2024.
3.1 Für Schülerkurse
Bei Kursen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 gilt eine Mindestgebühr von 130,00 € pro Kurs.
Bei Kursen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 14 gilt eine Mindestgebühr von 140,00 € pro Kurs.
Die Mindestgebühr für Chemiekurse für die Sek I beträgt 100,00 €.
Das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (10 Schüler für Sek II, 14 Schüler für Grundschule und Sek I) vorausgesetzt, entstehen folgende Kosten:
Grundschule | 10,00 € / Teilnehmer |
Sek I | 10,00 € / Teilnehmer |
außer: Kurse zur Molekularbiologie | 13,00 € für Sek I - Schüler |
außer: Ökologie - Chemie im Wassertropfen | 15,00 € für Sek I - Schüler |
Sek II (4h-Kurse) | 13,00 € / Teilnehmer |
Sek II (6h-Kurse) | 15,00 € / Teilnehmer |
3.2 Andere Kurse
- Alle Kurse können auch von interessierten Studenten und Erwachsenen besucht werden. Es gelten dann gesonderte Konditionen. Bitte schreiben Sie uns bei Interesse ein E-Mail an info@glaesernes-labor.de
- Die Projektwochen zur Studien-und Berufsorientierung werden gefördert, hier gelten gesonderte Konditionen. Bitte schreiben Sie uns bei Interesse ein E-Mail an u.mittmann@campusberlinbuch.de
4. Bezahlung
Die Kursgebühr wird entsprechend der aktuellen Teilnehmerzahl vor Ort mit ec-Karte in Verbindung mit der PIN oder in bar gegen Quittung entrichtet. Es können nur ec-Karten inländischer Geldinstitute akzeptiert werden. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist die Mindestgebühr (siehe unter 3.) zu entrichten. Wird in Ausnahmefällen eine Rechnung zur nachträglichen Überweisung der Gebühr benötigt, geben Sie bitte eine Rechnungsanschrift an.
5. Leistungen
Die vom Gläsernen Labor erbrachten Leistungen ergeben sich aus den aktuellen Kursbeschreibungen auf der Internetseite.
6. Haftung
Das Gläserne Labor verpflichtet sich, das jeweilige Kursprogramm gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen. Die Haftung des Gläsernen Labors für Personen- und Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für vom Teilnehmer verursachte Personen- oder Sachschäden haften die jeweilige Schule und zugleich auch die Erziehungsberechtigten.
Bei Beschädigung von Geräten wird zusätzlich zu den Reparaturkosten bzw. den Kosten der Ersatzbeschaffung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
Für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht gehaftet. Wertsachen werden von uns nicht aufbewahrt.
7. Sonstiges
Die Aufsichtspflicht über die Schüler liegt bei dem begleitenden Lehrer und kann nicht übertragen werden.
Alle Teilnehmer werden verbindlich gebeten, für einen Laborkurs angemessen gekleidet zu erscheinen (lange Hose, festes Schuhwerk, gegebenenfalls Haargummi). Bei Nichtbeachtung erfolgt die Teilnahme am Kurs auf eigene Gefahr.
Bei Unfall wird der Schüler einem Arzt vorgeführt. Dieser ist berechtigt, die medizinisch notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Schüler, die den Programmablauf durch ihr Verhalten erheblich und wiederholt stören und/oder sich den Regeln der Leitung deutlich und wiederholt widersetzen (nicht gemeinschaftsfähig sind), wird die weitere Teilnahme untersagt. Der Schüler ist von einem Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten und Verantwortung nach Aufforderung unverzüglich abzuholen. In diesem Fall besteht kein Recht auf Erstattung der Kursgebühr oder anderweitig entstandener Kosten.
- Irrtum und Änderungen vorbehalten –
Letzte Änderung: 29.12.2023
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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Projektwochen und Lehrerweiterbildungen des Gläsernen Labors
1. Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin erfolgt über das Online-Buchungsportal auf der Webseite und ist mit Absendung verbindlich. Dazu muss die Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB erfolgen. Beschränkungen bezüglich des Alters und der Teilnehmerzahl werden vom Gläsernen Labor vorgegeben und sind einzuhalten.
(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält eine Eingangsbestätigung der Anmeldung. Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes als Vertragsschluss dar.
(3) Der Auftrag kommt erst mit der Terminbestätigung durch das Gläserne Labor zustande.
(4) Ein minderjährige/r Teilnehmer/in muss zusätzlich eine Zustimmungserklärung ihres/ihrer Erziehungsberechtigten an das Gläserne Labor übersenden. Der Vertrag kommt erst nach Vorlage der Zustimmungserklärung zustande.
2. Teilnahmegebühren/Kosten
(1) Die Teilnahme an unseren Projektwochen sind kostenpflichtig. Bitte entnehmen Sie die Kursgebühr dem aktuellen Programm.
(1.1.) Förderungen
Für einige Projektwoche gibt es eine Förderung. In diesem Falle bitten wir um ein Motivationsschreiben. Diesem können wir entnehmen, ob die Förderkriterien zutreffen.
(1.2.) Lehrerweiterbildungen
Lehrerweiterbildungen sind kostenfrei.
3. Bezahlung
(1) Spätestens 28 Tage vor Kursbeginn erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per Mail. Der Betrag ist innerhalb von 7 Tage zu überweisen.
4. Leistungen
(1) Die vom Gläsernen Labor erbrachten Leistungen ergeben sich aus den aktuellen Kursbeschreibungen auf der Internetseite.
(2) Zu den Kursen werden jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin Unterlagen wie Skripte oder Protokolle zur Verfügung gestellt.
(3) Persönliche Schutzausrüstung für das Labor, wie Kittel, Handschuhe und Schutzbrille werden vom Gläsernen Labor gestellt.
5. Haftung
(1) Das Gläserne Labor verpflichtet sich, den jeweiligen Kurs gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen.
(2) Die Haftung des Gläsernen Labors für Personen- und Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin verursachte Personen- oder Sachschäden haften die anmeldende Person selbst und zugleich die Erziehungsberechtigten.
(3) Für abhanden gekommenen Dinge der Teilnehmer/innen wird nicht gehaftet. Wertsachen werden nicht von uns aufbewahrt.
6. Rücktritt:
(1) Bei Stornierungen durch den Teilnehmenden
- bis 30 Tage vor Kurstermin kann der gebuchte Kurs selbständig und kostenfrei über das eigene Benutzerprofil storniert werden.
- ab Tag 21 vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro zzgl. MwSt. fällig;
- ab Tag 7 vor Kursbeginn ist die Kursgebühr in voller Höhe zu bezahlen.
(2) Für einen verhinderten Teilnehmer/eine verhinderte Teilnehmerin kann ein Vertreter/eine Vertreterin geschickt werden, wenn die Grundvoraussetzung bzgl. des Alters erfüllt ist.
(3) Bei Krankheit kann nach Einreichen eines ärztlichen Attestes binnen drei Tagen die Kursgebühr rückerstattet werden.
(4) Eine Rückerstattung der Kursgebühr kommt nur noch bei Absage des Kurses unsererseits auf Grund in Betracht.
7. Sonstiges
(1) Alle Teilnehmer/innen werden verbindlich gebeten, für einen Laborkurs angemessen gekleidet zu erscheinen (lange Hose, festes Schuhwerk, gegebenenfalls Haargummi). Bei Nichtbeachtung erfolgt die Teilnahme am Kurs auf eigene Gefahr.
(2) Während des Aufenthalts im Labor ist den Anweisungen der Mitarbeiter des Gläsernen Labors Folge zu leisten
(3) Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die den Programmablauf durch ihr Verhalten erheblich und wiederholt stören, und/oder den Anweisungen des Lehrpersonals widersetzen, wird die weitere Teilnahme untersagt. In diesem Fall besteht kein Recht auf Erstattung der Kursgebühr oder anderweitig entstandener Kosten.
8. Schlussbestimmungen
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck entsprechen.
- Irrtum und Änderungen vorbehalten -
Letzte Änderung: 09.10.2024